Es gibt nicht viele
Bauverträge bei denen die vertraglich geschuldete Leistung mit der tatsächlich
zur Ausführung kommenden übereinstimmt.
Die Gründe hierfür
sind vielfältig und sollen an dieser Stelle nicht diskutiert werden. In
jedem Fall ist es wichtig, dass die Konsequenzen, die sich aus der Abweichung
der geschuldeten Leistung von der tatsächlich auszuführenden Leistung
ergeben, identifiziert und auch ( was oft das viel größere Problem darstellt
) quantifiziert werden.
Ob Sie nun auf der
Auftraggeberseite sitzen und z. B. eine nicht dem vertraglich vereinbarten
Terminplan entsprechende Leistungserbringung ihres Vertragspartners konstatieren
müssen oder aber als Auftragnehmer mit den Leistungsänderungen oder auch
zusätzlich abverlangten Arbeiten Ihres Auftraggebers konfrontiert werden,
für beide Seiten ist es in dieser Situation wichtig, die Konsequenzen
herausgearbeitet zu erhalten, um Ihre Rechte aus dem Vertrag wahren zu
können.
Unter anderem bietet
unsere Arbeit folgende Aspekte:
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