Die Bedeutung der
baubegleitenden Abrechnung sowie das Aufzeigen und selbstverständlich
auch das zeitnahe Quantifizieren von Forderungen bei Abweichungen vom
geschlossenen Bauvertrag kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Gerade in Zeiten,
in denen viele Unternehmungen den Weg zum Insolvenzrichter antreten müssen
oder aber Umsatzrenditen von max. 1 - 2 % erwirtschaftet werden, ist die
zügige Geltendmachung berechtigter Ansprüche zwingende Notwendigkeit.
Bedeutet doch eine nur um einen Monat verspätete Rechnungsstellung
bei einem angenommenen Zinssatz von 8% schließlich eine Verschlechterung
der Umsatzrendite von ca. 8% / 12 = 0,67 % mithin einen wesentlichen
Teil der ohnehin schmalen Margen.
Wir haben uns auf
das beschriebene Leistungspaket spezialisiert und sind sicher, Ihnen diese
Arbeit als professioneller, externer Dienstleister kostengünstig in hervorragender
Qualität anbieten zu können.
Selbstverständlich
setzen wir hierzu geeignete Software ein. In unserem Hause wird für Kalkulation
und Abrechnung ein vom Verband der Hessischen baugewerblichen Unternehmer
entwickeltes Progammpaket " CONCRET" verwandt.
Dieses Programm benötigt
zu seiner Ausführung "MICROSOFT EXCEL", das wohl z. Zt. am weitesten verbreitete
Tabellenkalkulationsprogramm. Dies hat den Vorteil, daß sämtliche Ausgaben
auch in einem dem "Ur EXCEL" zugänglichen Format erfolgen können, und
somit bei Ihrem Partner ( Prüfinstanz ) nicht zwingend der Besitz von
"CONCRET" erforderlich ist.
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